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Oft gestellte Fragen
1) Bankverbindungen
2) Neuerdings beginnen eMails mit diesen Zeilen:
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1
Was bedeutet das?


1)
Bankverbindungen
RAESCH Quarz (Germany) GmbH
In den Folgen 3
D-98704 Langewiesen


1.)
Bank: Commerzbank
Kto.: 50 50 877
BLZ: 820 400 00
IBAN: DE56 8204 0000 0505 0877 00
BIC: COBADEFF826

2.)
Bank: Hamburger Volksbank eG
Kto.: 11 310 200
BLZ: 201 900 03
IBAN: DE47 2019 0003 0011 3102 00
BIC: GENODEF1HH2

3.)
Bank: Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg
Kto.: 405 70 07
BLZ: 230 527 50
IBAN: DE93 2305 2750 0004 0570 07
BIC: HSHNDEH1RZB

2)
Neuerdings beginnen eMails mit diesen Zeilen:
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1
Was bedeutet das?



Antwort:
Unsere Nachrichten werden digital unterzeichnet, um eine höhere Vertrauenswürdigkeit zu erreichen.

Lesen Sie nachfolgend mehr:
Die Bedeutung eines PGP/GPG-Schlüsselzertifikates

Die Aussage, die mit einer Unterschrift eines anderen Schlüssels gemacht wird, ist nicht eindeutig festgelegt. Je nach Interpretation kann eine solche Unterschrift z.B. heissen:

1. Ich bestätige, dass dieser Schlüssel der angegebenen Person gehört.
Diese Aussage ist sehr ungenau. Denn oft ist die angegebenen Person (z.B Hans Meier) mehrdeutig, d.h. es ist nicht eindeutig definiert welcher Hans Meier gemeint ist.
2. Ich bestätige, dass die Person mit dem angegebenen Namen gehört behauptet, dass dieser Schlüssel ihr gehört.
Diese Aussage entsteht, wenn Hans Meier sich ausweist und sagt: Hier sind meine Schlüsseldaten, bitte unterschreibe meinen Schlüssel.
3. Ich bestätige, dass dieser Schlüssel einer Person mit dem angegebenen Namen gehört. Diese Aussage kann gemacht werden, wenn Hans Meier:
* sich ausweist.
* seine Schlüsseldaten angibt.
* eine mit dem angegebenen öffentlichen Schlüssel verschlüsselte Mail entschlüsseln kann.
Durch das entschlüsseln der Mail beweist Hans Meier, dass er den zum angegebenen öffentlichen Schlüssel gehörenden privaten Schlüssel besitzt.

Selbst wenn bei einem Schlüsselzertifikat angegeben würde, welche dieser Aussagen zutrifft, bleiben weitere Fragen offen:

1. Mit was für einem Ausweis hat sich Hans Meier ausgewiesen?
2. Wie sicher ist, dass der Ausweis echt ist?
3. Wie sicher ist, dass der Ausweis auch zu der Person gehört, die den Ausweis vorzeigt?
4. Wie sicher ist, dass der Schlüssel nicht gestohlen wurde?

Darunter sind Fragen, die generell bei der Identifikation von Personen auftreten...

Wer sich mit solchen Fragen beschäftigt, soll sich mal überlgen, was eine Unterschrift auf einem Stück Papier denn bedeutet...

Quelle: http://www.rubin.ch/pgp/meaningsig.de.html

Weitere Links zum Thema:

http://kai.iks-jena.de/pgp/
http://www.iks-jena.de/mitarb/lutz/anon/pgp.html
http://www.barbarakaemper.de/krypto/index.htm
http://www.barbarakaemper.de/krypto/e-mail-krypto-howto.htm
http://www.uni-mannheim.de/studorg/gahg/PGP/HANDBUCH/pgp.1.2.html
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